Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0779-14 20. März 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IVA · convenio de colaboración empresarial

Verbreitung der Beteiligung eines Kooperationspartners in Kooperationsvereinbarungen stellt keine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung dar

Eine Stiftung erkundigt sich, ob die im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit anderen juristischen Personen erhaltenen Einnahmen als umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungsentgelte zu werten sind. Die DGT stellt klar, dass die Verbreitung der Beteiligung des Kooperationspartners keine Dienstleistung darstellt und somit nicht der Umsatzsteuer unterliegt, sofern die Anforderungen des Gesetzes 49/2002 erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob im Falle des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stiftung und einer juristischen Person der von der Stiftung erhaltene Geldbetrag in einem Fall als Zahlung für die Erbringung einer Dienstleistung gilt und ob dieser der MwSt. unterliegt oder der MwSt. unterliegt, aber davon befreit ist.

Die Entscheidung der DGT

Wenn die Einheit eine gemeinnützige Organisation gemäß Gesetz 49/2002 ist, stellt die Verbreitung der Beteiligung des Mitwirkenden an ihren Aktivitäten von allgemeinem Interesse keine Dienstleistung im Sinne der MwSt. dar. Die für die Durchführung dieser Aktivitäten erhaltene finanzielle Unterstützung ist keine Gegenleistung für eine steuerpflichtige Leistung. Sollte die Tätigkeit jedoch aus einer Werbedienstleistung bestehen, unterlägen die Beträge dem Regelsatz von 21 Prozent.

Kostenloses Erstgespräch buchen