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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Sonderregelung für gebrauchte Waren, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlerstücke beim Verkauf von Kunstwerken angewendet werden kann, die von einem Gesellschafter eingebracht wurden. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Werke der gesetzlichen Definition entsprechen und von einer Person ohne Unternehmerstatus erworben wurden.
Cuestión planteada La consultante pretende conocer si, en el momento en que venda cualquiera de las mencionadas obras, puede aplicar el régimen especial de los bienes usados, objetos de arte, antigüedades y objetos de colección del Impuesto sobre el Valor Añadido.
El régimen especial de bienes usados, objetos de arte, antigüedades y objetos de colección es de aplicación opcional y puede renunciarse para cada operación. Para aplicarlo, el sujeto pasivo debe haber presentado la declaración de comienzo de actividad y las obras deben cumplir la definición de objeto de arte del artículo 136. En este caso, al haber sido adquiridas a un particular, se cumplen los requisitos del artículo 135.1.a).
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