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Ein Gesellschafter mit einer Beteiligung von weniger als 25 % erkundigte sich, ob die Steuerbefreiung der Einkommensteuer (IRPF) für den Erhalt von Essensgutscheinen und einer Krankenversicherung in Anspruch genommen werden kann. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung dieser Befreiungen zwingend erforderlich ist, dass der Begünstigte ein Arbeitnehmer im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ist.
Cuestión planteada Posible aplicación de las exenciones previstas en el artículo 42.3. a) y c) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Las exenciones por tickets restaurante (art. 42.3.a LIRPF) y seguros de enfermedad (art. 42.3.c LIRPF) exigen la existencia de una relación laboral. Para que proceda la exención, el beneficiario debe ser un empleado o trabajador que preste servicios retribuidos por cuenta ajena. En el caso concreto, no es posible determinar si el socio tiene una relación laboral o es autónomo, lo que impide confirmar la aplicación de las exenciones.
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