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Eine in Spanien ansässige Arbeitnehmerin, die für internationale Einsätze innerhalb derselben Unternehmensgruppe tätig ist, erkundigt sich nach der Steuerbefreiung ihrer Einkünfte. Die DGT stellt fest, dass eine Befreiung möglich ist, sofern die Arbeiten für nicht ansässige Unternehmen erbracht werden und die Voraussetzungen für konzerninterne Dienstleistungen sowie die steuerliche Behandlung im Bestimmungsland erfüllt sind.
Fragestellung: Ob die Befreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p des Gesetzes 35/2006 über die Einkommensteuer anwendbar ist, die Berechnungsmethode für die steuerfreien Einkünfte sowie die Unterwerfung dieser steuerfreien Einkünfte der Quellensteuer.
La exención del artículo 7.p) de la LIRPF requiere que los trabajos se realicen efectivamente en el extranjero y para una entidad no residente o establecimiento permanente. En servicios intragrupo, debe existir una ventaja o utilidad para la entidad no residente según la LIS. La exención se aplica a las retribuciones devengadas durante los días de estancia, incluyendo días no laborables, con un límite de 60.100 euros anuales. No habrá obligación de practicar retención sobre las rentas exentas.
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