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V0763-16 25. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pacto de no competencia poscontractual

Keine Anwendung der 30-prozentigen Ermäßigung auf Entschädigungen für nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob eine Entschädigung für ein dreijähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot die 30-prozentige Ermäßigung gemäß Art. 18.2 LIRPF rechtfertigt. Die DGT stellt fest, dass diese nicht anwendbar ist, da kein Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren vorliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird gefragt, ob für die Berechnung des Quellensteuerabzugs die Minderung von 30 Prozent gemäß Artikel 18.2 des Gesetzes 35/2006 auf die Abfindung anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Abfindung für ein Wettbewerbsverbot berechtigt nicht zu der nach Artikel 18.2 des Gesetzes 35/2006 vorgesehenen 30%igen Minderung. Es wird nicht davon ausgegangen, dass ein Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren vorliegt, da die Abfindung mit der Kündigung entsteht, die das Wettbewerbsverbot auslöst. Zudem darf die Dauer des Wettbewerbsverbotszeitraums die in den Arbeitsvorschriften festgelegten zwei Jahre nicht überschreiten.

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