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V0755-15 9. März 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · régimen especial de fusiones

Anwendung des Sonderregimes für Fusionen bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe und kommerzieller Anforderungen

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob eine Fusion unter das steuerliche Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen des Gesetzes über Strukturänderungen sowie Artikel 76.1.a) des LIS erfüllt sind und die Transaktion nicht primär der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung dient.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob die beschriebene Transaktion unter das steuerliche Sonderregime des Kapitels VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes 27/2014 vom 27. November fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für Fusionen anzuwenden, muss die Transaktion im geschäftlichen Bereich gemäß dem Gesetz 3/2009 erfolgen und Artikel 76.1.a) des Gesetzes 27/2014 entsprechen. Zudem darf sie nicht primär auf Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen wie der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Aktivitäten beruhen. In diesem Fall werden die geltend gemachten Gründe der Vereinfachung, Effizienz und Solvenz gemäß Artikel 89.2 des LIS als gültig erachtet.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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