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V0752-22 6. April 2022 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · reserva de capitalización

Die 5-jährige Sperrfrist der Kapitalisierungsrücklage beginnt mit dem Abschluss des Geschäftsjahres

Die Anfrage befasst sich mit dem Beginn der 5-jährigen Sperrfrist für die Kapitalisierungsrücklage. Die DGT stellt klar, dass die Frist mit dem Abschluss des Veranlagungszeitraums beginnt, auf den sich die Minderung bezieht.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ab welchem Datum muss die Berechnung der 5-jährigen Frist, in der die gebildete Rücklage unverfügbar ist, beginnen? Ab dem Abschlussdatum des Geschäftsjahres, in dem die Bemessungsgrundlage der Steuer gemindert wurde, oder ab dem Datum des buchhalterischen Zuweisungseintrags dieser Rücklage?

Die Entscheidung der DGT

Die 5-jährige Unverfügbarkeitsfrist der Kapitalisierungsrücklage wird ab dem Abschluss des Steuerzeitraums berechnet, zu dem die Minderung gehört. Wenn der Steuerzeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, beginnt die Berechnung am 31. Dezember dieses Geschäftsjahres.

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