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V0750-22 5. April 2022 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · reserva de capitalización

Ausschüttung von Steuer-Transparenzrücklagen kann Verstoß gegen die Kapitalisierungsrücklage auslösen

Es wurde angefragt, ob Steuer-Transparenzrücklagen bei der Berechnung der zur Erfüllung der Kapitalisierungsrücklage erforderlichen Erhöhung des Eigenkapitals berücksichtigt werden können. Die DGT stellt fest, dass die Ausschüttung dieser Rücklagen im Jahr 2020 das Eigenkapital im Hinblick auf die Überprüfung dieser Anforderung verringert.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Posten der steuerlichen Transparenzrücklagen Teil des zu berechnenden Eigenkapitals ist, um die Erfüllung der Anforderung zur Aufrechterhaltung der Erhöhung des Eigenkapitals für die Anwendung der Kapitalisierungsrücklage zu bestimmen; oder ob man diese Rücklagen als gesetzlich geschützt ansehen könnte, da sie durch eine spezifische Rechtsvorschrift gedeckt waren.

Die Entscheidung der DGT

Um die Anforderung der Aufrechterhaltung der Erhöhung des Eigenkapitals über 5 Jahre zu erfüllen, muss die Differenz zwischen dem Eigenkapital am Ende und am Anfang des Zeitraums gleich oder höher als die Erhöhung sein, die die Minderung ausgelöst hat. Die Ausschüttung von steuerlichen Transparenzrücklagen stellt einen Aufwand dar, der das Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres verringert. Wenn diese Ausschüttung dazu führt, dass die erforderliche Erhöhung nicht aufrechterhalten wird, liegt eine Verletzung der Anforderungen an die Kapitalisierungsrücklage vor.

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