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V0748-18 21. März 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · inversión del sujeto pasivo

Keine Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Nebengebäuden einer landwirtschaftlichen Betriebsstätte

Eine Genossenschaft fragt an, ob der Bau einer Halle zur Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf einem gepachteten Grundstück die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) ermöglicht. Die DGT stellt klar, dass bei einer Halle, die als Nebengebäude des landwirtschaftlichen Betriebs gilt, keine bauliche Anlage im Sinne der Regelung vorliegt und somit das Reverse-Charge-Verfahren nicht anwendbar ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarkeit des im Artikel 84.Uno.2.f) des Gesetzes 37/1992 vorgesehenen Reverse-Charge-Mechanismus.

Die Entscheidung der DGT

Der Reverse-Charge-Mechanismus für den Steuerpflichtigen gemäß Artikel 84.Uno.2.f) findet nur auf Bauausführungsleistungen für Gebäude Anwendung. Nebenbauten landwirtschaftlicher Betriebe, die in Zusammenhang mit der Art und dem Zweck des Grundstücks stehen, gelten nicht als Gebäude. Wenn sich die Halle somit auf den landwirtschaftlichen Flächen des Betriebs befindet, findet der Reverse-Charge-Mechanismus keine Anwendung. Wenn der Standort nicht mit den Flächen des Betriebs übereinstimmt, könnte es sich um ein Gebäude handeln und die Regelung könnte Anwendung finden.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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