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V0746-23 28. März 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · reserva para inversiones en canarias

Teilzeitbeschäftigung als Mittel zur Umsetzung der Investitionsrücklage für die Kanarischen Inseln (RIC) geeignet

Eine Anwältin auf den Kanarischen Inseln erkundigt sich, ob die Einstellung von Personal in Teilzeit oder durch Praktikantenverträge zur Erfüllung der Investitionsrücklage für die Kanarischen Inseln (RIC) beitragen kann. Die DGT stellt klar, dass bei der Berechnung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Verhältnis zur Vollzeitbeschäftigung zu berücksichtigen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob es für die Realisierung der Investitionsrücklage auf den Kanarischen Inseln (RIC) zulässig ist, eine Person in Teilzeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags in der Probezeit einzustellen, und ob gleichermaßen die Einstellung einer Person in Teilzeit zulässig ist.

Die Entscheidung der DGT

Für die Berechnung der gesamten durchschnittlichen Belegschaft und deren Erhöhung werden die nach dem Arbeitsrecht beschäftigten Personen unter Berücksung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit im Verhältnis zur Vollzeitbeschäftigung herangezogen. Dies gilt sowohl für die Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit Erstinvestitionen (Buchstabe B) als auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die keine Erstinvestition darstellen (Buchstabe B bis).

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