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V0744-21 29. März 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · derechos de autor

Urheberrechte an als Selbstständiger geschaffenen Werken unterliegen der Besteuerung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Ein Fotograf, der vom Status eines Selbstständigen zu dem eines Angestellten gewechselt hat, erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Urheberrechte an Fotos, die während seiner selbstständigen Tätigkeit entstanden sind. Die DGT stellt klar, dass diese Einkünfte weiterhin als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit einzustufen sind, da die Werke im Rahmen der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit geschaffen wurden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Urheberrechte an fotografischen Werken, die bis zum 30. Juni 2018 erstellt wurden, im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus der Übertragung von Urheberrechten an Werken, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit geschaffen wurden, gelten als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit nicht mehr effektiv ausgeübt wird. Damit geistige Eigentumsrechte als Einkünfte aus beweglichem Kapital besteuert werden können, darf der Steuerpflichtige nicht der Urheber sein.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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