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V0744-17 23. März 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · permuta de acciones

Aktientausch kann als Immobilienübertragung steuerpflichtig sein, wenn Umgehungsabsicht vorliegt

Zwei natürliche Personen erkundigen sich nach der steuerlichen Behandlung eines Tauschs von Aktien zweier Gesellschaften, deren Hauptvermögen aus einer Immobilie besteht. Die DGT stellt fest, dass es sich im Grundsatz um einen Wertpapiertausch handelt, dieser jedoch als Immobilienübertragung besteuert werden kann, wenn die Absicht nachgewiesen wird, die Steuer zu umgehen.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Tratamiento fiscal de dicha operación en el Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados y en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.

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