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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung seiner Anteile an einer Gesellschaft in eine bereits bestehende Gesellschaft die Anwendung des Sonderregimes der steuerlichen Neutralität ermöglicht und ob dies gegen die Anforderungen an Abzüge in der Erbschafts- und Schenkungsteuer verstößt. Die DGT stellt klar, dass das Neutralitätsregime anwendbar ist, sofern die Anforderungen des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) erfüllt sind, und dass die anschließende Einbringung die Erhaltung der erworbenen Vermögenswerte im Sinne der Erbschafts- und Schenkungsteuer nicht beeinträchtigt.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación a la operación el régimen fiscal especial del Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, del Impuesto sobre Sociedades, (en adelante, LIS), y si los motivos enunciados constituyen motivos económicos válidos a efectos de lo previsto en el artículo 89.2 de la LIS
Para aplicar el régimen de neutralidad fiscal en la aportación de participaciones, la entidad receptora debe ser residente en España, el aportante debe mantener al menos un 5% de los fondos propios y las participaciones deben haber sido poseídas ininterrumpidamente durante el año anterior. Además, la entidad no puede tener como actividad principal la gestión de patrimonio mobiliario o inmobiliario. La posterior aportación de participaciones donadas a otra entidad no incumple el requisito de mantenimiento de lo adquirido en el Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, siempre que se mantenga el valor por el que se practicó la reducción y el derecho a la exención en el Impuesto sobre el Patrimonio.
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