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V0726-19 1. April 2019 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior Kriterium gültig
OTRO · iedmt

Befreiung von der IEDMT für Menschen mit Behinderung muss vor der Fahrzeugzulassung beantragt werden

Eine Person mit Behinderung erkundigt sich, ob die Befreiung von der IEDMT erst nach der Zulassung des Fahrzeugs auf ihren Namen beantragt werden kann. Die DGT antwortet, dass die Befreiung eine vorherige Anerkennung durch die Verwaltung erfordert und nicht nach der Zulassung beantragt werden kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Erlangung der IEDMT-Befreiung

Die Entscheidung der DGT

Um die Befreiung gemäß Artikel 66.1.d) des Gesetzes 38/1992 in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich, vor der Zulassung des Fahrzeugs einen schriftlichen Antrag zu stellen. In keinem Fall kann die Befreiung nach der Zulassung gewährt werden, noch kann nach diesem Akt eine Rückerstattung wegen unrechtmäßiger Zahlungen beantragt werden.

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