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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) auf die Lieferung und den anschließenden Rückkauf von beweglichen Gütern (Mobiltelefone, Konsolen, Computer, Tablets) in Renting-Verträgen anwendbar ist. Die DGT stellt klar, dass dies unter der Voraussetzung gilt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und beide Parteien als Wiederverkäufer agieren.
Aufgeworfene Frage 1. Ob das Reverse-Charge-Verfahren des Steuerpflichtigen auf die Lieferung der Güter an das Finanzinstitut und deren anschließenden Rückkauf Anwendung findet. 2. Ob das anfragende Unternehmen den Status eines Wiederverkäufers besitzt.
El mecanismo de inversión del sujeto pasivo se aplica tanto en las entregas como en las recompras, siempre que se cumplan los requisitos del artículo 84.Uno.2.g) de la Ley del IVA. En el supuesto descrito, tanto la entidad que cede los bienes como las entidades financieras que los reciben tienen la consideración de empresarios o profesionales revendedores. Para ello, los destinatarios deben comunicar su condición de revendedores a sus proveedores de forma expresa y fehaciente.
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