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V0714-20 6. April 2020 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

Getrennte Besteuerung bei der Vermietung von Veranstaltungsräumen inklusive Ausstattung

Es wird geklärt, welcher IAE-Steuerzweig (Impuesto sobre Actividades Económicas) für die stundenweise Vermietung eines mit Ausstattung versehenen Veranstaltungsraums anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass die Tätigkeit unter zwei verschiedenen Steuerzweigen zu besteuern ist: einer für die Vermietung der Immobilie und ein weiterer für die Vermietung des beweglichen Inventars.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es soll geklärt werden, unter welchem Abschnitt diese Tätigkeit einzustufen ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Vermietung einer Räumlichkeit mit Einrichtungen für Veranstaltungen erfordert die Anmeldung unter zwei Rubriken. Der Abschnitt 861.2 muss für die Vermietung der Räumlichkeit und ihrer festen Einrichtungen verwendet werden, und der Abschnitt 856.1 für die Vermietung von langlebigen beweglichen Konsumgütern (Möbel, Freizeitgeräte usw.).

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