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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob das Gehalt seines Ehegatten, der als mitarbeitender Selbstständiger tätig ist, in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig ist. Die DGT stellt klar, dass für einen Abzug ein Arbeitsvertrag sowie die Zugehörigkeit zum allgemeinen System oder zu speziellen Sozialversicherungssystemen vorliegen müssen, nicht jedoch zum System für selbstständige Erwerbstätige (RETA).
Cuestión planteada Si tiene la consideración de gasto deducible en el IRPF el salario que satisface a su cónyuge por el trabajo que desempeña en la actividad.
Para deducir las retribuciones al cónyuge o hijos menores, debe acreditarse mediante contrato laboral y afiliación al Régimen General o regímenes especiales de la Seguridad Social su trabajo habitual y continuo. Las cantidades no deben superar las de mercado según su cualificación. Si la Seguridad Social rechaza la afiliación al Régimen General e incluye al familiar en el Régimen Especial, la DGT admite la deducción si se prueba la dependencia laboral y el cumplimiento de los demás requisitos. En este caso, las retribuciones y las cotizaciones al Régimen de Autónomos satisfechas por el titular serán deducibles.
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