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Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Mehrwertsteuerbefreiung bei einem Verkauf an ein in Österreich ansässiges Unternehmen. Die DGT erläutert, dass die Befreiung davon abhängt, ob der Transport der Waren aus der Gemeinschaft mit der Lieferung verknüpft ist und durch Zolldokumente nachgewiesen werden kann.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la exención en el Impuesto sobre el Valor Añadido prevista en el artículo 21.2º de la Ley 37/1992 a entrega efectuada por la consultante a la adquirente austriaca no establecida en el territorio de aplicación del Impuesto.
La exención del artículo 21.2º de la Ley 37/1992 es aplicable si el adquirente no establecido en el territorio de aplicación del impuesto es quien expide o transporta los bienes fuera de la Comunidad. Es imprescindible que el transporte se vincule a la entrega que se pretende eximir, lo cual debe probarse fundamentalmente con la documentación aduanera de exportación donde conste el adquirente como exportador. En ventas en cadena con un único transporte, la entrega exenta será aquella a la que se pueda vincular dicho transporte con destino fuera de la Comunidad.
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