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V0696-24 15. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Entschädigungen für Produkttests gelten als Veräußerungsgewinne, sofern keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Produkten, die er zum Testen und Rezensieren auf einem Marktplatz erhält. Die spanische Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass es sich bei einer gelegentlichen und nicht professionellen Beteiligung um Sachbezüge handelt, deren Wert als Veräußerungsgewinn zu behandeln ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Wenn die Zusammenarbeit umständlich ist und weder aus einem Arbeitsverhältnis noch aus der beruflichen oder geschäftlichen Ausübung einer Tätigkeit resultiert, wird die erhaltene Vergütung gemäß Artikel 33.1 des Gesetzes 35/2006 als Veräußerungsgewinn eingestuft. Erhaltene Produkte für Rezensionen gelten als Sachbezüge, die gemäß den Artikeln 42.1, 43 und 34 desselben Gesetzes bewertbar sind.

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