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V0696-14 13. März 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung der Voraussetzungen der Art. 94 und 96.2 LIS möglich

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob sie das Sonderregime für Sacheinlagen in Anspruch nehmen kann, indem sie Anteile zweier Gesellschaften in eine dritte einbringt. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime anwendbar ist, sofern die Beteiligungs- und Wohnsitzvoraussetzungen erfüllt sind und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Anwendung der Sonderregelung des Kapitels VIII des Titels VII des konsolidierten Textes des Körperschaftsteuergesetzes auf die vorgeschlagene Transaktion zulässig ist.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung für Sacheinlagen anzuwenden, müssen die Anforderungen des Artikels 94 des TRLIS erfüllt sein, wie etwa der Wohnsitz der Unternehmen in spanischem Hoheitsgebiet und eine Mindestbeteiligung von 5 % am Eigenkapital. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss gemäß Artikel 96.2 des TRLIS auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen. Die Zentralisierung der Planung oder die generationenübergreifende Übertragung des Betriebsvermögens können als gültige wirtschaftliche Gründe angesehen werden.

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