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V0689-16 22. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung der Beteiligungs- und wirtschaftlichen Voraussetzungen möglich

In einer Anfrage prüfen Geschwister, ob die Einbringung ihrer Geschäftsanteile an einer Gesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies zulässig ist, sofern die erforderlichen Beteiligungsschwellen erreicht werden und die Transaktion über den bloßen Steuervorteil hinaus auf validen wirtschaftlichen Gründen beruht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebene Transaktion unter das im Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene steuerliche Sonderregime fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für nicht monetäre Einlagen anzuwenden, müssen die Beteiligungen mindestens 5 % des Eigenkapitals des Unternehmens darstellen und im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten worden sein. Zudem muss der Einbringer nach der Transaktion eine Beteiligung von mindestens 5 % am Eigenkapital des empfangenden Unternehmens halten. Die Transaktion darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen wie der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Tätigkeiten beruhen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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