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V0678-22 29. März 2022 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

In einem Kaufhaus überlassene Standflächen gelten nicht als Geschäftsräume im Sinne des IAE

Ein Bekleidungsunternehmen erkundigt sich, ob es aufgrund der innerhalb eines Kaufhauses überlassenen Flächen im IAE (Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten) steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass diese Flächen für die Zwecke dieser Steuer nicht als Geschäftsräume gelten.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob aufgrund der im vom Kaufhaus überlassenen Raum ausgeübten Tätigkeit eine Anmeldung zur Gewerbesteuer (IAE) in diesen Geschäftsräumen und unter welcher Rubrik erfolgen muss.

Die Entscheidung der DGT

Die Tätigkeit der Antragstellerin ist der Großhandel, da sie an ein Unternehmen zum Weiterverkauf und nicht an den Endverbraucher verkauft. Die Zahlung der Großhandelsbeiträge berechtigt zum Einzelhandel. Im Kaufhaus überlassene Flächen für die Aufstellung eines Standes gelten gemäß Anmerkung 3 der Gruppe 661 nicht als Geschäftsräume. Daher darf dieser Raum weder für das Steuerkennzeichen Fläche noch für den Standortkoeffizienten berücksichtigt werden.

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