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V0670-20 2. April 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Gerichtlich anerkannte Krankengeldleistungen sind dem Jahr der Rechtskraft der Entscheidung zuzurechnen

Ein Steuerpflichtiger erhielt durch ein Gerichtsurteil Krankengeldzahlungen für die Jahre 2017 und 2018. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge in dem Steuerjahr zu versteuern sind, in dem die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung der genannten Beträge in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Beträge aus nicht gezahlten Arbeitsentgelten aufgrund einer ausstehenden gerichtlichen Entscheidung werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird. In diesem Fall werden, da das Recht durch ein Urteil im Jahr 2019 anerkannt wurde, die Beträge für 2017 und 2018 dem Steuerjahr 2019 zugerechnet.

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