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Es wird nach den Voraussetzungen und der zeitlichen Befristung gefragt, unter denen vom Arbeitgeber gezahlte Verpflegungs- und Übernachtungszuschüsse von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge steuerfrei sind, wenn die Dienstreisen zu anderen Gemeinden als dem üblichen Arbeitsort oder Wohnsitz erfolgen, sofern die quantitativen Grenzen eingehalten werden und die Aufenthaltsdauer pro Gemeinde neun aufeinanderfolgende Monate nicht überschreitet.
Cuestión planteada - Requisitos, y cuál es el período máximo en el ejercicio en que la empresa puede pagar en concepto de asignación para gastos de manutención y estancia con pernocta, exenta de tributación.
Las asignaciones para gastos de manutención y estancia están exentas de IRPF si el trabajador se desplaza a un municipio distinto de su lugar de trabajo habitual y de su residencia. Para la exención, los gastos de estancia deben ser los importes justificados en hostelería (no viviendas) y los de manutención no deben superar los límites de 53,34 euros (con pernocta) o 26,67 euros (sin pernocta) en territorio nacional. El límite temporal de permanencia en un mismo municipio es de nueve meses continuados, cómputo que no se interrumpe por el cambio de año ni por vacaciones o enfermedad.
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