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V0661-16 17. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · subarrendamiento

Einbehaltungspflicht bei der Untervermietung von städtischen Immobilien durch wirtschaftlich tätige Personen

Eine natürliche Person erkundigte sich, ob Einkünfte aus der Untervermietung eines Gebäudes über die Formulare 123 und 193 zu deklarieren sind. Die DGT stellt klar, dass es sich um eine Immobilienvermietung und nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Sofern der Untermieter eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, muss die entsprechende Quellensteuer einbehalten werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob dieser Sachverhalt in den Formularen 123 und 193 anzugeben ist.

Die Entscheidung der DGT

Si el contrato es de arrendamiento de inmueble y no de negocio (al no cederse una unidad patrimonial con medios humanos y estructura propia), existe la obligación de retener sobre las rentas de subarrendamiento de inmuebles urbanos. Esta obligación recae en el arrendatario si este es contribuyente del IRPF que ejerce actividad económica. Dichas retenciones se declaran mediante el Modelo 115.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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