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V0647-14 10. März 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial

Teilliche Spaltung: Anwendung des Sonderregimes für die Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Ein Unternehmen, das im Bereich Vermietung und Immobilienentwicklung tätig ist, erkundigt sich, ob eine teilliche Spaltung unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen kann, nicht der Mehrwertsteuer unterliegt und wie die Besteuerung in der Grunderwerbsteuer (ITPAJD) und der Grunderwerbsteuer auf die Übertragung von Grundstücken (IIVTNU) erfolgt. Die DGT stellt klar, dass bei Erfüllung der Anforderungen an den Geschäftsbereich und die Vorliegen wirtschaftlich begründeter Gründe das Sonderregime sowie die Nichtunterwerfung unter die Mehrwertsteuer angewendet werden können.

Die gestellte Frage

1) Si la operación descrita de escisión parcial puede acogerse al régimen fiscal especial del capítulo VIII, del título VII del Texto Refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades aprobado por Real Decreto Legislativo 4/2004, de 5 de Marzo.

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