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V0644-14 10. März 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · rama de actividad

Anwendung des Sonderregimes für die Einbringung von Vermögenswerten bei der Einbringung eines Betriebszweigs möglich

Eine natürliche Person, die Gewerberäume vermietet, erkundigt sich, ob sie diese Tätigkeit unter Inanspruchnahme des Sonderregimes der Körperschaftsteuer in eine neue Gesellschaft einbringen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern das eingebrachte Vermögen einen Betriebszweig darstellt, der eigenständig funktioniert.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Anwendung der Sonderregelung nach Kapitel VIII des Titels VII des konsolidierten Textes des Körperschaftsteuergesetzes auf die dargelegte Transaktion zulässig ist. Und ob die geltend gemachten Gründe für diese Zwecke als wirtschaftlich begründet gelten.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung anzuwenden, muss das abgetrennte Vermögen eine autonome wirtschaftliche Einheit bilden, die in der Lage ist, aus eigenen Mitteln zu arbeiten. Der Begriff des Betriebszweigs darf nicht strikt mit dem Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne der Einkommensteuer gleichgesetzt werden, sondern muss danach analysiert werden, ob aus organisatorischer Sicht eine autonome Bewirtschaftung vorliegt. Zudem muss die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht primär der Erlangung eines Steuervorteils dienen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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