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V0640-14 10. März 2014 · SG de Tributos Kriterium gültig
OTRO · cesión de capitales propios

Meldepflicht bei der Übertragung von Eigenkapital in ausländische Staatsanleihen

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Übertragung von Eigenkapital an den Schatzamt eines EU-Mitgliedstaats meldepflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass bei einer Übertragung in Form von Wertpapieren die Pflicht zur Abgabe der Informationserklärung über Auslandsvermögen besteht, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Muss diese Übertragung von Eigenkapital an Dritte bei der Erklärung von im Ausland befindlichen Vermögenswerten und Rechten berücksichtigt werden?

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von Eigenkapital an Dritte muss durch eine jährliche Erklärung gemeldet werden, wenn sie sich in einem entsprechenden Wertpapier beim Schatzamt eines ausländischen Staates manifestiert. Diese Meldepflicht gilt immer dann, wenn die in der Verordnung vorgesehenen Befreiungsgründe nicht vorliegen, wie etwa wenn der Gesamtwert der Vermögenswerte 50.000 Euro nicht übersteigt.

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