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V0632-16 16. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Die Vergütung eines Geschäftsführers stellt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar und unterliegt spezifischen Quellensteuersätzen

Es wird die steuerliche Einordnung und der Quellensteuerabzug der Einkünfte eines Geschäftsführers und Gesellschafters einer Lotteriegesellschaft geprüft. Die DGT stellt fest, dass die Einkünfte aus der Geschäftsführung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten, und analysiert die Möglichkeit, weitere erbrachte Leistungen als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit einzustufen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Einordnung und Quellensteuer für die Einkünfte des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschaftszweck die Verwaltung einer staatlich konzessionierten Wett- und Lotteriebehörde ist.

Die Entscheidung der DGT

Las retribuciones por el cargo de administrador son rendimientos del trabajo según el artículo 17.2 de la LIRPF, con un tipo de retención general del 35 por ciento (o 19 por ciento si la cifra de negocios es inferior a 100.000 euros). Otros servicios prestados por el socio a la sociedad solo serán rendimientos de actividad económica si la actividad cumple los requisitos de la Sección Segunda del IAE y el socio está dado de alta en el régimen de autónomos o mutualidad. De lo contrario, se consideran rendimientos del trabajo personal.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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