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V0621-16 15. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por donativos

Abzugsfähigkeit von Spenden bei freiwilligen Zuwendungen im Sinne der Unentgeltlichkeit

Eine Stiftung erkundigt sich nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Zuwendungen durch natürliche Personen. Die DGT erläutert, dass für den Abzugsanspruch die Voraussetzungen des Gesetzes 49/2002 oder der Status als gemeinnützige Einrichtung erfüllt sein müssen. Zudem müssen die Zuwendungen freiwillig und im Sinne der Unentgeltlichkeit (ánimo de liberalidad) erfolgen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Abziehbarkeit der von natürlichen Personen an die Stiftung geleisteten Beiträge.

Die Entscheidung der DGT

Damit die Beiträge einen Anspruch auf den Abzug gemäß Artikel 68.3 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) begründen, muss die Einheit eine gemeinnützige Einrichtung gemäß Gesetz 49/2002 oder eine Stiftung/ein Verein von öffentlichem Nutzen sein. Zudem müssen die Beiträge freiwilliger Natur sein und die Absicht der Liberalität aufweisen, um als Spenden zu gelten.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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