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V0619-19 22. März 2019 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · medio propio personificado

Dienstleistungen im Rahmen von Aufträgen durch personifizierte Eigenmittel unterliegen nicht der MwSt. (mit Ausnahmen)

Eine öffentliche Stelle erkundigt sich, ob Dienstleistungen, die von einer Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft als personifizierte Eigenmittel erbracht werden, der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Dienstleistungen gemäß Artikel 32 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen nicht steuerpflichtig sind.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Sujeción de los servicios prestados a la entidad consultante en virtud de los encargos del artículo 32 de la Ley de Contratos del Sector Público.

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