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V0613-17 9. März 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Keine Anwendung der 30-Prozent-Reduzierung auf Anreize für vorzeitigen Ruhestand

Es wurde angefragt, ob ein von der Generalversammlung des Fürstentums Asturien gezahlter finanzieller Anreiz für den vorzeitigen Ruhestand die Anwendung der 30-prozentigen Reduzierung für Einkünfte mit einem Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren ermöglicht. Die DGT kommt zu dem Ergebnis, dass diese Reduzierung nicht anwendbar ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anwendung der in Artikel 18.2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Minderung von 30 Prozent.

Die Entscheidung der DGT

Um die Minderung von 30 % anzuwenden, muss die Ertragskomponente zwei Bedingungen erfüllen: die Vereinbarung oder der Pakt muss zwei Jahre überschreiten und der Arbeitnehmer muss eine Betriebszugehörigkeit aufweisen, die diesem Zeitraum entspricht. In diesem Fall wird die Höhe in Abhängigkeit vom Rentenalter festgelegt, sodass der Bezug zum Renteneintritt und nicht zu einer vorangegangenen Einkommensgenerierung besteht. Daher ist die Anforderung der Verknüpfung mit der Betriebszugehörigkeit nicht erfüllt, um anzunehmen, dass der Zeitraum der Einkommensgenerierung mehr als zwei Jahre beträgt.

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