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V0598-19 21. März 2019 · SG de Tributos Kriterium gültig
IVA · declaración anual de operaciones con terceros

Keine Meldepflicht bei Transaktionen mit Dritten, wenn Lieferungen und Erwerbe einzeln unter dem Schwellenwert liegen

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob Transaktionen mit demselben Dritten gemeldet werden müssen, wenn die Summe aus einer Lieferung und einem Erwerb den Betrag von 3.005,06 Euro übersteigt, obwohl beide Beträge einzeln darunter liegen. Die DGT stellt klar, dass Lieferungen und Erwerbe getrennt zu berechnen sind, um festzustellen, ob der Schwellenwert überschritten wird.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada El consultante plantea la obligación de incluir en la declaración anual de operaciones con terceras personas dos operaciones realizadas en el año con la misma persona, siendo una de las operaciones realizadas una entrega y, la otra, una adquisición. Si bien ambas operaciones suman un importe superior a 3.005,06 euros, si se desglosan no alcanzan dicha suma.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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