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V0596-22 21. März 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · incapacidad permanente absoluta

Renten bei dauerhafter vollständiger Erwerbsunfähigkeit ab Datum des Bescheids von der Einkommensteuer befreit

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Steuerbefreiung seiner Rente wegen absoluter Erwerbsunfähigkeit rückwirkend auf das Datum des Krankheitsbeginns angewendet werden kann. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung für Leistungen gilt, die ab dem Datum des Bescheids gezahlt werden, mit dem die Erwerbsunfähigkeit anerkannt wird.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Der Zeitpunkt, ab dem der Anspruch auf die in Artikel 7.f) des LIRPF festgelegte Befreiung besteht.

Die Entscheidung der DGT

Sozialversicherungsleistungen aufgrund absoluter dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder schwerer Invalidität sind gemäß Artikel 7.f) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) von der Einkommensteuer befreit. Die Befreiung gilt für Leistungen, die ab dem Datum des Bescheids, der die Erwerbsunfähigkeit anerkennt, gezahlt werden. Sollte der Bescheid rückwirkende Wirkung haben, wären auch die Leistungen aus vorangegangenen Zeiträumen befreit, obwohl sich die Befreiung gemäß den vorgelegten Unterlagen ab dem Bescheid vom 11. August 2021 erstreckt.

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