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V0592-17 8. März 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · prestación accesoria

Transport von Angehörigen bei Bestattungsdienstleistungen unterliegt dem 21 %-igen IVA-Satz, sofern er als Nebenleistung gilt

Ein Bestattungsunternehmen erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für den als Nebenleistung erbrachten Transport von Angehörigen. Die DGT stellt fest, dass dieser aufgrund der Nebenleistung zum Bestattungsservice mit dem Regelsatz von 21 % zu versteuern ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarer Steuersatz für die genannte Transportdienstleistung, die im Rahmen der Bestattungsdienstleistung erbracht wird.

Die Entscheidung der DGT

Im Rahmen einer Bestattungsdienstleistung erbrachte Transportdienstleistungen stellen eine Nebenleistung zu dieser Dienstleistung dar. Daher unterliegen sie dem Besteuerungsregime der Hauptleistung, welches dem allgemeinen Steuersatz von 21 % entspricht. Wenn der Transport unabhängig von der Bestattungsdienstleistung, im eigenen Namen und mit fremden Mitteln erbracht wird, findet das Sonderregime für Reisebüros Anwendung.

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