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V0575-17 7. März 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pacto de apartación

Übertragung von Vermögenswerten durch Erbteilungspakt (Pacto de Apartación) unterliegt nicht der Einkommensteuer (IRPF)

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Übertragung von Vermögenswerten auf seine Kinder im Rahmen eines Erbteilungspakts (galicisches Zivilrecht) der Einkommensteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass dieser Pakt als eine durch Todesfall bedingte unentgeltliche Übertragung gilt und somit kein Veräußerungsgewinn oder -verlust vorliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Übertragung von Vermögenswerten mittels der Erbteilung (apartación) im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen der in dem Gesetz 2/2006 über das galicische Zivilrecht geregelten Erbteilung (apartación) gilt als eine unentgeltliche Übertragung aufgrund des Todes des Steuerpflichtigen. Infolgedessen findet die Ausnahme des Artikels 33.3.b) des Gesetzes 35/2006 Anwendung, da davon ausgegangen wird, dass anlässlich dieser Übertragung kein Veräußerungsgewinn oder -verlust entsteht.

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