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V0564-17 2. März 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo reducido

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % auf die Installation von Küchen und deren Zubehör

Ein Unternehmen für Küchenplanung und -installation fragt nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für Designprojekte, den Verkauf inklusive Schrankinstallation sowie für maßgefertigte Teile. Die DGT stellt klar, dass diese Vorgänge mit 10 % besteuert werden, sofern sie im Rahmen eines Direktvertrags mit dem Bauherrn durchgeführt werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuersatz, der für das technische Küchenentwurfsprojekt gilt, welches unmittelbar mit dessen Installation verbunden ist. Steuersatz, der für den Verkauf mit Installation von Küchenschränken gilt. Steuersatz, der für den Verkauf von Teilen wie Schubladen oder Tabletts gilt, die in diese Schränke integriert sind und nur in diesen verwendet werden können, da sie maßgeschneidert sind.

Die Entscheidung der DGT

Der ermäßigte Steuersatz von 10 % findet Anwendung auf die Ausführung von Bauleistungen und auf Verkäufe mit Installation von Küchenschränken, wenn diese direkt mit dem Bauträger vertraglich vereinbart werden, einschließlich Privatpersonen im Rahmen der Eigenvermarktung. Das technische Küchenentwurfsprojekt ist eine Nebenleistung, die mit demselben Steuersatz wie die Hauptleistung besteuert wird. Einzelteile wie Schubladen oder Tabletts werden mit 10 % besteuert, wenn sie Teil der Möbelinstallation sind, jedoch nicht, wenn sie nachträglich geliefert werden. Elektrogeräte werden mit dem Regelsatz von 21 % besteuert.

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