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V0556-22 18. März 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Nicht steuerfreie Renten unterliegen der IRPF-Quellensteuer nach dem allgemeinen System

Eine Person mit Behinderung erkundigte sich nach der Höhe der IRPF-Quellensteuer auf ihre Altersrente. Die DGT stellt klar, dass sofern die Rente nicht aufgrund einer absoluten dauerhaften Erwerbsunfähigkeit oder einer schweren Invalidität steuerfrei gestellt ist, die allgemeinen Regeln für die Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Anwendung finden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Die Art der Quellensteuer, die aufgrund des Erhalts seiner Rente zusteht.

Die Entscheidung der DGT

Sozialversicherungsrenten gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, es sei denn, sie sind aufgrund einer absoluten dauerhaften Erwerbsminderung oder einer schweren Invalidität steuerbefreit. Wenn keine Befreiung vorliegt, findet das Quellensteuersystem gemäß Artikel 99 des LIRPF Anwendung. Die Berechnung erfolgt nach dem allgemeinen Verfahren gemäß den Artikeln 80 ff. der RIRPF, sofern der Steuerpflichtige nicht unter das Sonderverfahren für passive Leistungen fällt.

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