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V0555-20 9. März 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Berufliche Weiterbildung von der Umsatzsteuer befreit, sofern die Inhalte im offiziellen Lehrplan enthalten sind

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Fortbildung von medizinischem Personal in Assistenzarztstatus von der Umsatzsteuer befreit sei. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung für berufliche Aus- und Fortbildungen davon abhängt, ob die Unterrichtsinhalte in den Lehrplänen des spanischen Bildungssystems verankert sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Befreiung von der Mehrwertsteuer für die im Rahmen der Anfrage betreffende Lehrveranstaltung.

Die Entscheidung der DGT

Um die Befreiung gemäß Artikel 20.Uno.9º des Gesetzes 37/1992 anzuwenden, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Die subjektive Voraussetzung verlangt, dass die Tätigkeit von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder von zur Lehrtätigkeit berechtigten privaten Einrichtungen ausgeübt wird. Die objektive Voraussetzung erfordert, dass die Lehre die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen umfasst und dass sich die Fächer auf Inhalte beziehen, die in einem Lehrplan des spanischen Bildungssystems enthalten sind.

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