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Ein Kaffee-Kapsel-Großhändler fragt, ob die Vorsteuer auf Beigaben abzugsfähig ist oder ob es sich um Eigenverbrauch handelt. Die DGT stellt klar: Sind die Beigaben Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (z. B. bei 2-für-1-Aktionen), handelt es sich um eine entgeltliche Lieferung, bei der der Vorsteuerabzug zulässig ist. Werden Waren jedoch ausschließlich zum Zweck der kostenlosen Bewirtung erworben, besteht kein Abzugsrecht.
Cuestión planteada Deducibilidad de las cuotas soportadas por la consultante en la adquisición de los bienes que se entregan junto a las cápsulas. Si concurre un supuesto de autoconsumo. Tratamiento de la operación en la base imponible.
Si los bienes entregados forman parte del tráfico habitual de la empresa, las cuotas soportadas son deducibles y las promociones tipo 2x1 se consideran operaciones onerosas con base imponible por el importe de la contraprestación. Si los bienes no son parte del tráfico habitual y se adquieren solo para entregas gratuitas a clientes, no se puede deducir el IVA de su adquisición. En este segundo caso, la entrega gratuita no estará sujeta al impuesto por no haberse podido deducir previamente el IVA.
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