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Es wurde angefragt, ob Gütergemeinschaften (comunidades de bienes) das Regime der Auflösung und Liquidation gemäß der neunzehnten Übergangsbestimmung des LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT hat entschieden, dass dies nicht möglich ist, da dieses Regime ausschließlich für zivilrechtliche Gesellschaften mit gewerblicher Absicht gilt, die als Körperschaften in der Körperschaftsteuer steuerpflichtig sind.
Cuestión planteada Si le sería de aplicación a la comunidad de bienes la disposición transitoria decimonovena de la Ley del Impuesto.
La disposición transitoria decimonovena de la LIRPF se aplica a las sociedades civiles que, a partir de 1 de enero de 2016, cumplen los requisitos para ser contribuyentes del Impuesto sobre Sociedades. Las comunidades de bienes no tienen la consideración de contribuyentes del Impuesto sobre Sociedades y deben seguir tributando bajo el régimen de atribución de rentas. Por tanto, no les resulta de aplicación dicha disposición transitoria.
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