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Es wird die steuerliche Natur der Vergütungen erörtert, die eine Gesellschafterin und Geschäftsführerin eines Unternehmens erhält. Die DGT stellt klar, dass Zahlungen für die Funktion als Geschäftsführer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten, und legt die Bedingungen fest, unter denen andere für die Gesellschaft erbrachte Leistungen als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit einzustufen sind.
Gestellte Frage: Es wird um Auskunft bezüglich der Besteuerung der Einkommensteuer gebeten, die der Steuerpflichtigen für die von der Gesellschaft erhaltenen Vergütungen zusteht, unter Berücksichtigung des Wortlauts von Artikel 27 des Einkommensteuergesetzes in der durch das Gesetz 26/2014 geänderten Fassung.
Las retribuciones por funciones de administrador son rendimientos del trabajo según el artículo 17.2.e) de la LIRPF, o no tributan si el cargo es gratuito. Para que otros servicios prestados a la sociedad sean rendimientos de actividades económicas, la actividad debe estar en la Sección Segunda de las Tarifas del IAE, tanto para el socio como para la sociedad, y el socio debe estar dado de alta en el régimen de autónomos o mutualidad. Si no se cumplen estos requisitos, los servicios se consideran trabajo personal.
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