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Es wurde angefragt, ob die Steuerbefreiung für Leistungen aus einem Rentenplan für Menschen mit Behinderungen weiterhin gilt, wenn zum Zeitpunkt des Rentenbezugs der Grad der psychischen Beeinträchtigung unter 33 % liegt. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung in diesem Fall nicht anwendbar ist.
Cuestión planteada En caso de haberse producido ya aportaciones a dicho plan de pensiones, y posteriormente, en la revisión periódica, el grado de minusvalía psíquica que se reconozca a su hijo resulte inferior al 33 por ciento, si sería aplicable la exención prevista para las prestaciones percibidas en forma de renta, por la parte correspondiente a las aportaciones realizadas hasta perder la condición de persona con discapacidad.
La exención de las prestaciones percibidas en forma de renta solo se aplica si derivan de aportaciones a planes constituidos a favor de personas con un grado de minusvalía física o sensorial igual o superior al 65%, psíquica igual o superior al 33% o con incapacidad judicial. Si al percibir la prestación el grado de minusvalía psíquica es inferior al 33%, no procede la exención del artículo 7.w) de la Ley 35/2006. En su lugar, se aplicará el régimen general de tributación de las prestaciones como rendimientos del trabajo.
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