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V0545-18 26. Februar 2018 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · rama de actividad

Zuweisung generischer Schulden zu einem eingebrachten Geschäftsbereich durch angemessene Verteilungskriterien möglich

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob im Rahmen einer Einbringung eines Geschäftsbereichs generische Finanzschulden auf eine neue Gesellschaft übertragen werden können und wie deren Berechnung zu erfolgen hat. Die DGT stellt fest, dass die Zuweisung generischer Schulden zulässig ist, sofern ein angemessenes Verteilungskriterium angewandt wird, wie etwa das Verhältnis der Buchwerte.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob im Zusammenhang mit den Gegenstand der Einbringung befindlichen Schulden, insbesondere der allgemeinen Schuld, sowohl die Berechnungsmethode als auch die Art der Abwicklung unter die Definition der Einbringung einer Geschäftseinheit gemäß Artikel 76.3 des Gesetzes 27/2014 über die Körperschaftsteuer fallen.

Die Entscheidung der DGT

Für die Organisation oder den Betrieb der übertragenen Elemente eingegangene Schulden können dem erwerbenden Unternehmen zugerechnet werden. Die unmittelbar mit den übertragenen Vermögenswerten verbundene Finanzschuld kann zugerechnet werden, die mit Vermögenswerten, die nicht Gegenstand der Einbringung sind, hingegen nicht. Die allgemeine Finanzschuld kann jedoch mittels eines Verteilungsschlüssels wie dem Verhältnis der Buchwerte oder einer anderen angemessenen Methode der Geschäftseinheit zugerechnet werden. Dieser Saldo kann für interne Zwecke durch die Erfassung einer gegenseitigen Forderung oder Verbindlichkeit als Einbringung behandelt werden.

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