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V0544-24 9. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · comunidad de bienes

Subventionen für die vorübergehende Einstellung der Fischereiaktivität als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit steuerpflichtig

Eine Personengesellschaft erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung einer Subvention für die vorübergehende Einstellung der Fischereiaktivität. Die DGT stellt fest, dass die Beihilfe als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist und das Formular 184 einzureichen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des von der Gütergemeinschaft erhaltenen Zuschusses.

Die Entscheidung der DGT

Der Zuschuss für die vorübergehende Einstellung der Fischereiaktivität ist ein Ersatzertrag, der als Ertrag aus wirtschaftlicher Tätigkeit in die Bemessungsgrundlage einfließt. Seine zeitliche Abgrenzung richtet sich nach den Rechnungslegungsvorschriften und muss als Ertrag in dem Geschäftsjahr ausgewiesen werden, in dem er gewährt wird, sofern sein Zweck darin besteht, eine Mindestrentabilität zu sichern. Die Gütergemeinschaft muss die informative Steuererklärung mittels Formular 184 einreichen.

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