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V0544-16 10. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Kilometerlaufleistung muss als Gesamtkilometerzahl des Fahrzeugs erfasst werden

Eine Taxi-Genossenschaft erkundigt sich nach der Quantifizierung des Moduls „zurückgelegte Distanz“ im Rahmen der pauschalierten Gewinnermittlung (Estimación Objetiva). Die DGT stellt klar, dass die Gesamtzahl der im Veranlagungszeitraum vom Fahrzeug zurückgelegten Kilometer anzusetzen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Quantifizierung dieses Moduls.

Die Entscheidung der DGT

Für die Tätigkeit des Taxitransports muss der Modul „zurückgelegte Entfernung“ durch die Gesamtzahl der im Steuerzeitraum vom Fahrzeug zurückgelegten Kilometer quantifiziert werden. Dies liegt daran, dass das Fahrzeug als ein dem Betrieb zugeordnetes Vermögensgut gilt, das vollständig abgeschrieben werden kann, auch wenn es zu nicht geschäftlichen Zeiten für private Zwecke genutzt wird.

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