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Eine Arbeitnehmerin wird zur Erbringung von Dienstleistungen für die Europäische Kommission nach Griechenland entsandt. Die Anfrage klärt, ob sie ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien behält und ob die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch genommen werden kann.
Cuestión planteada 1.- Si la trabajadora tendrá la condición de contribuyente del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF) según el artículo 8.1.b) de la Ley del Impuesto o, por el contrario perdería la condición de contribuyente del IRPF.
La trabajadora puede ser no residente fiscal si permanece en el extranjero más de 183 días sin que la ausencia sea esporádica. Las dietas pagadas por la Comisión no se consideran dietas exentas del RIRPF por no ser la consultante su empleador. Se aplica la exención del artículo 7 p) de la LIRPF si los trabajos se realizan para una entidad no residente en el extranjero y en un país con convenio de intercambio de información. Para el cálculo de retenciones, el salario exento no debe computarse hasta el límite de 60.100 euros.
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