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V0527-22 17. März 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · servicio único

Ausstellungsorganisation unter Umständen nicht umsatzsteuerpflichtig je nach Empfängerstatus und Ort der Leistung

Ein Museografieunternehmen erkundigt sich, ob die Organisation einer Ausstellung für das Europäische Parlament von der Umsatzsteuer befreit ist und ob der gezahlte Vorsteuerabzug möglich ist. Die DGT stellt fest, dass es sich um eine einheitliche Dienstleistung handelt und die Steuerpflicht davon abhängt, ob der Empfänger als Unternehmer handelt und wo die Leistung erbracht wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Befreiung von der Mehrwertsteuer für die beschriebenen Vorgänge.

Die Entscheidung der DGT

Die Organisation von Ausstellungen ist eine einzelne komplexe Dienstleistung, die aus eng miteinander verknüpften Elementen besteht. Wenn der Empfänger ein Unternehmer ist, ist die Dienstleistung in Spanien nicht steuerbar, wenn dieser keinen Sitz oder keine Betriebsstätte in spanischem Hoheitsgebiet hat. Wenn der Empfänger kein Unternehmer ist, ist die Dienstleistung nicht steuerbar, wenn die Ausstellung nicht in spanischem Hoheitsgebiet stattfindet. Das Recht auf Abzug der gezahlten Vorsteuer wird durch den Ort dieser Dienstleistungen nicht eingeschränkt.

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