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Die Steuerpflichtige fragt, ob bei der Veräußerung einer Immobilie im Ausland die Werte für Immobilien und bewegliche Sachen in der Informationserklärung sowie beim Veräußerungsgewinn getrennt ausgewiesen werden müssen. Die Finanzbehörde stellt klar, dass die Informationspflicht nur Immobilien umfasst, während der Veräußerungsgewinn für bewegliche Sachen durch die Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungswert ermittelt wird.
Gestellte Frage Im Hinblick auf die Verpflichtung zur Erklärung von im Ausland befindlichen Vermögenswerten und den entsprechenden Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuer für natürliche Personen, ob der Veräußerungswert der Immobilie und des beweglichen Vermögens jeweils gesondert ausgewiesen werden muss.
La declaración informativa sobre bienes en el extranjero se refiere exclusivamente a cuentas, valores e inmuebles, por lo que no hay obligación de informar sobre los muebles del inmueble. El valor de transmisión del inmueble es su importe real, que no puede ser inferior al valor de mercado. Para los bienes muebles, la ganancia o pérdida patrimonial es la diferencia entre sus valores de adquisición y transmisión, debiendo acreditarse el valor de adquisición por los medios de prueba admitidos en Derecho.
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