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V0496-25 27. März 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancias y pérdidas patrimoniales

Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erforderlich, um Kapitalverluste aus Aktien steuerlich geltend zu machen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er einen Kapitalverlust geltend machen kann, der aus dem Besitz von Aktien eines in Insolvenz befindlichen Unternehmens resultiert. Die DGT stellt klar, dass gemäß Art. 37.1.e) LIRPF die vorherige Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erfolgen muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Anrechnung eines Kapitalverlustes für Zwecke der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Damit die Anteile eines in einem Insolvenzverfahren befindlichen Unternehmens gemäß Artikel 37.1.e) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) als Kapitalverlust gelten, müssen zuvor die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erfolgt sein. Die Vermögensänderung gilt in dem Veranlagungszeitraum als erfolgt, in dem diese Liquidation durchgeführt wird. In diesem Fall wird der Verlust in die Sparsteuerbemessungsgrundlage einbezogen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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